Allgemeines zur Vereinsanmeldung
Mit Ihrer Unterschrift auf der schriftlichen
Anmeldung werden Sie bzw. Ihr minderjähriges Kind Mitglied der Shotokan
Ryu Karate Do Akademie Rülzheim e.V. und erklären sich mit unseren
Bedingungen (insbesondere Beitragserhebung und Kündigungsfrist)
einverstanden. Die Anmeldung kann innerhalb von 14 Tagen ab
Unterschriftsdatum in schriftlicher Form widerrufen werden und bedeutet
gleichzeitig den Widerruf des Lastschriftmandats. Mitglieder können nach
einer festgelegten Mindestvereinszugehörigkeit an allen Aktivitäten des
Vereins teilnehmen (Trainingslager, Lehrgänge, Ausflüge, Weihnachtsfeier
etc.). Für die Teilnahme an Gürtelprüfungen bzw. Wettkämpfen ist
zusätzlich eine Mitgliedschaft im Deutschen Karate-Verband e.V. (DKV)
erforderlich. Die Anmeldung beim DKV erfolgt durch den Verein. Die
Verbandsgebühr wird jeweils zum 01.02. eines Jahres von Ihrem Konto abgebucht.
Wahlrecht bei Mitgliederversammlungen
Als moderner, zukunftsorientierter
Verein ermöglichen wir die Mitbestimmung und –gestaltung in Form des Wahlrechts bereits ab dem 16. Lebensjahr.
Minderjährige Mitglieder
haben die Möglichkeit, mit Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten, bei
Wahlen eigenständig ihre Stimme abzugeben.